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Arbeitssicherheit
Im Tätigkeitsbereich der
Arbeitssicherheit sind wir auf die individuelle
Betreuung von Kleinunternehmen im Handwerk und mittelständischen Unternehmen
spezialisiert. Die klassische betriebliche Betreuung in der
Arbeitssicherheit als Sicherheitsingenieure gemäß dem Arbeitssicherheitsgesetz und
der BGV A 2 ist eine unserer Kernkompetenzen und bildet einen Grundstein für das
betriebliche Betreuungs- und Beratungskonzept von D-J-Engineering.
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Sicherheitsingenieur: externe Beratung und Betreuung nach dem
Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und der berufsgenossenschaftlichen Vorschrift BGV A 2
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Durchführung und Dokumentation von Gefährdungsbeurteilungen nach §§ 5 und 6
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
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Betriebsmittelprüfungen gemäß der
Betriebssicherheitsverordnung (ehemals UVV-Prüfungen)
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Durchführung von Unterweisungen und Schulungen für Mitarbeiter
gemäß ArbSchG und BGV A 1
… fordern Sie uns!

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