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Arbeitssicherheit


Im Tätigkeitsbereich der Arbeitssicherheit sind wir auf die individuelle Betreuung von Kleinunternehmen im Handwerk und mittelständischen Unternehmen spezialisiert. Die klassische betriebliche Betreuung in der Arbeitssicherheit als Sicherheitsingenieure gemäß dem Arbeitssicherheitsgesetz und der BGV A 2 ist eine unserer Kernkompetenzen und bildet einen Grundstein für das betriebliche Betreuungs- und Beratungskonzept von D-J-Engineering.

  • Sicherheitsingenieur: externe Beratung und Betreuung nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und der berufsgenossenschaftlichen Vorschrift BGV A 2

  • Durchführung und Dokumentation von Gefährdungsbeurteilungen nach §§ 5 und 6 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) 

  • Betriebsmittelprüfungen gemäß der Betriebssicherheitsverordnung (ehemals UVV-Prüfungen)

  • Durchführung von Unterweisungen und Schulungen für Mitarbeiter gemäß ArbSchG und BGV A 1

 

… fordern Sie uns!

 
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